Was „Nahrungsergänzungsmittel" hier bedeutet
Der Begriff ist im Schweizer Lebensmittelrecht definiert: es handelt sich um Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die normale Ernährung mit Nährstoffen oder anderen Stoffen zu ergänzen. Grundlage sind das Lebensmittelgesetz und die darauf gestützten Verordnungen des Bundesrates und des Eidgenössischen Departements des Innern.
Daraus folgt dasselbe Grundprinzip wie im EU-Raum: als Mittel gegen Krankheiten darf ein solches Erzeugnis nicht dargestellt werden, denn das ist Sache der Arzneimittel, die von Swissmedic zugelassen werden. Anders als bei Arzneimitteln gibt es für Nahrungsergänzungsmittel kein Zulassungsverfahren; die Verantwortung liegt bei jener Firma, die das Erzeugnis in Verkehr bringt, kontrolliert wird durch die Kantone.