Was der Begriff „Nahrungsergänzungsmittel" rechtlich bedeutet
Das ist keine Werbeformel, sondern eine Rechtskategorie. Ein Nahrungsergänzungsmittel ist ein Lebensmittel zur Ergänzung der allgemeinen Ernährung — so bestimmt es die Richtlinie 2002/46/EG, in Österreich umgesetzt über das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz und die Nahrungsergänzungsmittelverordnung. Daraus folgt alles Weitere: als Mittel gegen Krankheiten darf ein solches Erzeugnis nicht dargestellt werden, denn das ist Sache der Arzneimittel mit gänzlich anderem Zulassungsweg.
Für Käuferinnen und Käufer heißt das: die Packung eines Nahrungsergänzungsmittels durchläuft kein Wirksamkeitsverfahren. Und ein zweiter Punkt, der Österreich von Deutschland unterscheidet — hierzulande ist keine Meldung vorgesehen. Wer das Erzeugnis in Verkehr bringt, verantwortet dessen Verkehrsfähigkeit selbst; geprüft wird stichprobenartig im Rahmen der amtlichen Lebensmittelkontrolle. Wenn eine Werbung also mit „behördlich gemeldet" wirbt, sagt das über Österreich wenig aus.